Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. Es verpflichtet die Netzbetreiber, alle im Gesetz genannten Anlagen zur Stromerzeugung ans Stromnetz anzuschließen, deren Strom bevorzugt abzunehmen und in der festgelegten Höhe zu vergüten.

Damit ist jeder berechtigt, Solarstromanlagen zu betreiben und es besteht ein Rechtsanspruch auf die Vergütung des eingespeisten Solarstroms. Das EEG sorgt für eine langfristige Investitions- und Planungssicherheit über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren - die Haltbarkeit und Stromproduktion einer Photovoltaikanlage liegt bei rund 35 Jahren - abhängig von der Auswahl der Produkte.

Solarstrom - eine rentable Investition

EEG Novelle 2012 II - Was ändert sich rückwirkend zum 1. April 2012?

Download Informationspapier vom BSW (Bundesverband Solarwirtschaft)